Modelvertrag - Model Release
Ein Vertrag ist eigentlich immer eine Grundvoraussetzung zu jedem professionellen Fotoshooting.
Allgemein gilt ein jeder der eine Kamera einstellt und ein Bild macht als Urheber. Das Bild gehört ihm und das Urheberrecht gilt
bis zu 70 Jahre nach dem Tod des "Fotografen" (nachzulesen im Urheberrecht, welches gesetzlich weltweit geregelt ist).
Was der Fotograf von einem Model braucht, ist die Übertragung des Rechtes auf das eigene Bild. Dies ist normalerweise eine
Grundvoraussetzung und selbstverständlich. Als Vergleich kann man anführen, dass wer ein Bild von jemanden macht und dies beispielsweise
auf FB oder sonst irgendwo veröffentlicht, in den allg. Geschäftsbedingungen bestätigt hat, dass er dieses Recht von der
abgebildeten Person übertragen bekommen hat und bestätigt hat, dass er Urheber ist.
Ohne Model Release also selbstverständlich kein Shooting, da die Bilder unverkäuflich und wertlos sind!
Honorare
Viele Models welche in den oft genannten und bekannten Hochglanzmagazinen zu sehen sind, bekommen nicht nur nichts für ihre
Modeltätigkeit, sie müssen auch noch den Fotografen und die Visa, sowie das Studio selbst finanzieren. Hier arbeiten dann
oft Fotograf. Visa und Model zusammen und teilen sich die Kosten, um eben den Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Lediglich prominente
können mit einem Modelhonorar rechnen!
Hochglanzmagazine und Internetbildagenturen zahlen zwischen 1,- und 1,40 für ein freizügiges Aktbild.
Hochglanzmagazine die weltweit bekannt sind, zahlen dagegen noch zufriedenstellend, jedoch betrifft dies dann auch nur noch
international die bekanntesten Models und Fotografen.
Übliche Model - Honorare
Für Fashion und Akt bekommt ein international arbeitendes professionelles Model 0,30 Euro/km Reisekostenersatz und erzielt einen Stundenlohn zwischen 40.- und 60,- Euro für jede Stundo Shooting, für die Dauer der Vorbereitung (Visa etc.) 0,-. Somit liegt das Halbtageshonorar bei ca. 200,- plus Reisekostenersatz. Ganztagesjobs werden in der Regel günstiger vom Model angeboten.